Abrechnung mit privaten Kranken- und Zusatzversicherungen
Private Krankenversicherungen, Beihilfe oder private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise, abhängig von Ihrem individuellen Vertrag.
Eine Erstattung durch Versicherung kann nicht garantiert werden. Die Verantwortung für die Klärung einer möglichen Kostenübernahme liegt beim Versicherten. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach individueller Honorarvereinbarung.
Das Honorar ist im Anschluss an die Behandlung bar oder per Überweisung zu begleichen.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage – spätestens 24 Stunden vorher.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 € berechnet werden.

